Schachklub "Turm" Lage: Vereinssatzung
Name, Sitz und Zweck des Vereins
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Der Schachklub Turm Lage pflegt und fördert das Schachspiel
als eine sportliche Disziplin, die in besonderem Maße
geeignet ist, der geistigen und charakterlichen Erziehung zu dienen.
Er widmet sich dabei vor allem auch der Aufgabe, die Jugend
für das Schachspiel zu gewinnen.
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Er ist parteipolitisch, konfessionell und weltanschaulich neutral.
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Er hat seinen Sitz in Lage.
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Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke
im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Austragung
von Schachturnieren und durch Schachlehrgänge verwirklicht.
Seine Mitglieder und Mannschaften nehmen an Schachwettkämpfen
aller Art teil.
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Der Verein ist selbstlos tätig: er verfolgt keine
eigenwirtschaftliche Zwecke.
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Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen
Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen
aus Mitteln des Vereins.
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Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins
fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe
Vergütungen begünstigt werden.
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Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Mitgliedschaft des Vereins in anderen Organisationen
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Der Verein ist Mitglied des Schachbezirks Lippe,
des Schachverbandes Ostwestfalen-Lippe,
des Stadtsportverbandes Lage e. V. und
des Kreissportbundes Lippe e. V.,
mit allen sich aus der Mitgliedschaft ergebenden Rechten und Pflichten.
Mitgliedschaft
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Mitglied kann auf Antrag jeder Schachfreund werden.
Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
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Der Verein besteht aus Ehrenmitgliedern,
ordentlichen Mitgliedern,
jugendlichen Mitgliedern und Schülern.
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Die Ehrenmitgliedschaft kann erworben werden durch
die Annahme der Ernennung. Die Ernennung erfolgt durch
einstimmigen Beschluss des Vorstandes oder durch 2/3-Mehrheit
der Mitgliederversammlung. Sie geht verloren durch Austritt oder
durch Ausschluss aus dem Verein.
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Ordentliche Mitglieder sind diejenigen Mitglieder,
die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
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Jugendliche im Sinne der Satzung sind diejenigen Mitglieder,
die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
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Schüler im Sinne der Satzung sind diejenigen Mitglieder,
die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Schachjugend Lage
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Die Jugend des Schachklubs Turm Lage ist in der
Schachjugend Lage (SJLa) zusammengeschlossen.
Die Schachjugend führt und verwaltet sich zwar selbstständig
und entscheidet über die Verwendung der ihr zufließenden Mittel,
ist jedoch nicht herausgelöst aus dem Schachklub Turm Lage,
sondern mit ihm und in ihm zusammengeschlossen.
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Der Jugendausschuss, der die Vereinsschachjugend führt,
erfüllt seine Aufgaben im Rahmen der Geschäftsordnung und
der grundlegenden Beschlüsse des Schachklubs Turm Lage,
sowie der am 23.02.1981 beschlossenen Jugendordnung der SJ Lage.
Er ist für seine Beschlüsse der Jugendversammlung
verantwortlich.
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Die Vereinsschachjugend erhält vom Schachklub Turm Lage
zur Finanzierung ihrer Aufgaben einen jährlich neu zu
vereinbarenden Zuschuss, der den Vorhaben der Vereinsschachjugend
und den Möglichkeiten des Schachklubs Turm Lage angemessen ist.
Zu diesem Zweck ist der Etat der Vereinsschachjugend mit dem Vorstand
des Schachklubs Turm Lage abzustimmen. Die Kontrolle über die
etatmäßige Verwendung der Mittel und die Kassenführung
der Schachjugend Lage obliegt dem Kassenwart des Schachklubs Turm Lage.
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Der Jugendwart gehört dem Vorstand des Schachklubs Turm Lage an,
muss aber nach seiner Wahl durch die Jugendversammlung
von der Vereinsmitgliederversammlung in seinem Amt bestätigt
werden.
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Abweichungen von diesen Grundsätzen und Auflagen bedürfen
der Zustimmung der Vereinsmitgliederversammlung des Schachklubs
Turm Lage.
Austritt und Ausschluss
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Die Mitgliedschaft erlischt durch:
- Austritt
- Ausschluss
- Auflösung des Vereins
Der Austritt ist dem Vorstand schriftlich anzuzeigen.
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Der Ausschluss eines Mitgliedes kann auf Vorschlag des Vorstandes
oder auf Antrag von vier Mitgliedern nur durch Beschluss der
Mitgliederversammlung bestimmt werden:
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bei groben und/oder wiederholten Vergehen gegen
die Satzung und/oder die Vereinsinteressen.
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bei Nichtzahlung der Beiträge trotz Aufforderung.
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Es müssen für den Ausschluss 2/3 der anwesenden
Mitglieder gestimmt haben. Dem Auszuschließenden sind
die Gründe der Entscheidung mitzuteilen. Ihm steht die Berufung
beim Vorstand für die nächste Mitgliederversammlung
binnen Monatsfrist bei. Mit Versäumnis der Frist oder
Verweisung der Berufung tritt die Ausschließung in Kraft.
Die Zahlungspflicht eventueller rückständiger Beiträge
wird davon nicht berührt.
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Bis zum Inkrafttreten dieses Beschlusses oder Annahme der Berufung
darf der Betroffene nicht am Vereinsleben teilnehmen.
Organe des Vereins
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Organe des Schachklubs Turm Lage sind die Mitgliederversammlung
und der Vorstand.
Die Mitgliederversammlung
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Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Schachklubs Turm Lage.
Sie setzt sich aus den Mitgliedern zusammen.
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Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:
- Festlegung der Richtlinien für die Arbeit innerhalb des Vereins.
- Festlegung der Richtlinien für die Tätigkeit des Vorstandes.
- Kontrolle der Beschlüsse des Vorstandes.
- Genehmigung des Protokolls der Mitgliederversammlung.
- Entgegennahme der Berichte des Vorstandes.
- Entgegennahme der Berichte der Kassenprüfer.
- Entlastung des Vorstandes.
- Wahl des Vorstandes.
- Beratung der Jahresabrechnung und Verabschiedung des Haushaltsplanes.
- Genehmigung des Zuschusses für die Schachjugend.
- Beschlussfassung über vorliegende Anträge.
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Die ordentliche Mitgliederversammlung ist einmal jährlich,
möglichst im ersten Viertel des Kalenderjahres,
durch den Vorstand einzuberufen.
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Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muss vom Vorstand
binnen vier Wochen auf Antrag von 1/10 der Mitglieder einberufen werden.
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Zu jeder Mitgliederversammlung muss spätestens 2 Wochen vor der Tagung
eine schriftliche Einladung mit genauer Angabe der Tagesordnung
an die Mitglieder gehen.
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Anträge an die Mitgliederversammlung bedürfen der Schriftform
und sind bis zum Beginn der Versammlung an den Vorstand einzureichen.
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Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist
beschlussfähig. Beschlüsse werden durch die einfache Mehrheit
der abgegebenen Stimmen gefasst, soweit diese Satzung nichts anderes
bestimmt. Über Sachen wird offen und mündlich, über Personen
auf Antrag geheim und schriftlich abgestimmt.
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Bei Vorstandswahlen ist gewählt, wer die einfache Mehrheit
der abgegebenen Stimmen erhält. Erhält kein Kandidat
die erforderliche Mehrheit, so wird die Wahl wiederholt. Ergibt sich
auch im zweiten Wahlgang diese Mehrheit nicht, so findet eine
engere Wahl zwischen den Personen, welche bei der zweiten Wahl
die meisten Stimmen erhalten haben, statt.
Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält.
Der Vorstand
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Der Vorstand setzt sich zusammen aus:
- dem 1. Vorsitzenden
- dem 2. Vorsitzenden
- dem Schriftführer
- dem Spielleiter
- dem Kassenwart
- dem Schachwart
- dem Pressewart
- dem Jugendwart
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Vorstand im Sinne des BGB ist der 1. Vorsitzende des Schachklubs Turm Lage.
Er vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich.
Er ist befugt, seine Aufgaben an ein anderes Vorstandsmitglied zu delegieren.
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Der Vorstand regelt alle Vereinsangelegenheiten, sofern diese nicht durch
die Satzung ausdrücklich der Mitgliederversammlung vorbehalten sind.
Er hat die Beschlüsse der Mitgliederversammlung
zur Ausführung zu bringen.
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Vorstandssitzungen finden bei Bedarf statt und müssen auf Antrag
eines Vorstandsmitgliedes vom Vorsitzenden unter Angabe der Gründe
binnen 2 Wochen einberufen werden. Sie sind beschlussfähig,
wenn mindestens vier Mitglieder anwesend sind.
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Im Vorstand hat jedes Mitglied eine Stimme. Beschlüsse werden
mit Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet
die Stimme des 1. Vorsitzenden.
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Die Mitglieder des Vorstandes von Ziffer 1. - 7. (§ 8.1) werden
für die Dauer eines Jahres von der Mitgliederversammlung gewählt.
Das Vorstandsmitglied Ziffer 8. (§ 8.1) wird für die Dauer
eines Jahres von der Jugendversammlung gewählt, muss aber nach
seiner Wahl durch die Jugendversammlung von der Vereinsmitgliederversammlung
in seinem Amt bestätigt werden.
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Der Vorstand bleibt so lange im Amt bis ein neuer Vorstand gewählt
worden ist.
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Der Vorstand kann Mitglieder, mit deren Einverständnis,
zu besonderen Tätigkeiten heranziehen. Diese Mitglieder
sind bei Entscheidungen, die ihren Tätigkeitsbereich betreffen,
bei Vorstandssitzungen stimmberechtigt.
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Die Mitglieder des Vorstandes üben ihre Tätigkeit
ehrenamtlich aus.
Beitrag
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Die Mitglieder des Schachklubs Turm Lage zahlen Monatsbeiträge.
Über die Höhe beschließt die Mitgliederversammlung
mit 2/3-Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.
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Alle Vereinsmitglieder sind beitragspflichtig. Über eine
Beitragsfreistellung eines nicht zahlungsfähigen Vereinsmitgliedes
entscheidet auf Antrag der Vorstand.
Protokollführung und Beurkundung von Beschlüssen
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Über jede Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen.
Das Protokoll muss eine Liste der anwesenden Personen,
die eingereichten Anträge sowie Beschlüsse samt
Abstimmungsergebnissen enthalten.
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Beschlüsse des Vorstandes und der Mitgliederversammlung
sind schriftlich abzufassen und vom jeweiligen Leiter der Sitzung
und dem Protokollführer zu unterzeichnen.
Satzungsänderungen
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Bei Satzungsänderungen ist eine 2/3-Mehrheit der abgegebenen
gültigen Stimmen einer Mitgliederversammlung erforderlich.
Auflösung des Vereins
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Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall
seines bisherigen Zwecks wird sein Vermögen auf den
Schachbund Nordrhein-Westfalen e. V.,
der seinen Sitz in Düsseldorf hat, übertragen.
Dieser ist verpflichtet, das übertragene Vermögen
unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke
selbstlos zu verwenden.
Die Auflösung des Vereins kann nur in einer außerordentlichen
Mitgliederversammlung beschlossen werden. Auf der Tagesordnung
dieser Versammlung darf nur ein Punkt "Auflösung des Vereins"
stehen.
Die Einberufung einer solchen Mitgliederversammlung darf nur erfolgen,
wenn es
- a,
der Gesamtvorstand mit einer Mehrheit von ¾ aller
seiner Mitglieder beschlossen hat oder
- b,
von 2/3 der stimmberechtigten Mitglieder des Vereins
schriftlich gefordert wurde.
Die Auflösung kann nur mit einer Mehrheit von ¾
der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden.
Die Abstimmung ist namentlich vorzunehmen.
Die vorstehende Vereinssatzung wurde beschlossen durch die Mitgliederversammlung
des Schachklubs "Turm" Lage am Montag, dem 23. Februar 1981.
Beschluss
des Vorstandes des Schachklubs "Turm" Lage vom 09.02.1981
Vorbehaltlich der Zustimmung der Mitgliederversammlung am 23.02.1981
fasst der Vorstand des Schachklubs Turm Lage folgende Grundsatzbeschlüsse
zur Gründung der Vereinsschachjugend des Schachklubs Turm Lage:
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Die Vereinsmitgliederversammlung des Schachklubs Turm Lage erkennt
die Gründung einer eigenständigen Schachjugend des
Schachklubs Turm Lage nach den Grundsätzen und Auflagen
des Jugendwohlfahrtsgesetzes an.
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Der Vereinsjugendwart wird beauftragt, die Gründung einer
Vereinsschachjugend in die Wege zu leiten und eine Gründungsversammlung,
bestehend aus dem Vereinsjugendwart und den Jugendlichen des Schachklubs
Turm Lage, einzuberufen.
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Der Gründung der Vereinsschachjugend wird unter folgenden
Auflagen zugestimmt:
- a,
Die Jugend des Schachklubs Turm Lage ist in der Schachjugend
Lage (SJLa) zusammengeschlossen. Die Schachjugend führt
und verwaltet sich zwar selbstständig und entscheidet
über die Verwendung der ihr zufließenden Mittel,
ist jedoch nicht herausgelöst aus dem Schachklub Turm Lage,
sondern mit ihm und in ihm zusammengeschlossen.
(La JO § 1 und § 2)
- b,
Der Jugendausschuss, der die Vereinsschachjugend führt,
erfüllt seine Aufgaben im Rahmen der Geschäftsordnung
und der grundlegenden Beschlüsse des Schachklubs Turm Lage
sowie der Jugendordnung der SJ Lage.
Er ist für seine Beschlüsse der Jugendversammlung
verantwortlich.
(La JO § 6.5)
- c,
Die Vereinsschachjugend erhält vom Schachklub Turm Lage
zur Finanzierung ihrer Aufgaben einen jährlich neu
zu vereinbarenden Zuschuss, der den Vorhaben der Vereinsschachjugend
und den Möglichkeiten des Schachklubs Turm Lage angemessen ist.
Zu diesem Zweck ist der Etat der Vereinsschachjugend mit dem Vorstand
des Schachklubs Turm Lage abzustimmen. Die Kontrolle über die
etatmäßige Verwendung der Mittel und die Kassenführung
der Schachjugend Lage obliegt dem Kassenwart des Schachklubs Turm Lage.
(La JO § 3, LFO 2.3)
- d,
Der Jugendwart gehört dem Vorstand des Schachklubs Turm Lage an,
muss aber nach seiner Wahl durch die Jugendversammlung von der
Vereinsmitgliederversammlung in seinem Amt bestätigt werden.
(La JO § 6.4)
- e,
Die Vereinsschachjugend gibt sich eine Jugendordnung,
die vorstehende Grundsätze enthält. Abweichungen
von diesen Grundsätzen und Auflagen bedürfen
der Zustimmung der Vereinsmitgliederversammlung des Schachklubs
Turm Lage.
Unser Schachverein wurde vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt,
ist aber kein beim Amtsgericht (Registergericht) eingetragener Verein.
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Stand 2004-04-26 
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