Schachklub "Turm" Lage: Vereinssatzung

  1. Name, Sitz und Zweck des Vereins

    1. Der Schachklub Turm Lage pflegt und fördert das Schachspiel als eine sportliche Disziplin, die in besonderem Maße geeignet ist, der geistigen und charakterlichen Erziehung zu dienen.
      Er widmet sich dabei vor allem auch der Aufgabe, die Jugend für das Schachspiel zu gewinnen.
    2. Er ist parteipolitisch, konfessionell und weltanschaulich neutral.
    3. Er hat seinen Sitz in Lage.
    4. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
      Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Austragung von Schachturnieren und durch Schachlehrgänge verwirklicht.
      Seine Mitglieder und Mannschaften nehmen an Schachwettkämpfen aller Art teil.
    5. Der Verein ist selbstlos tätig: er verfolgt keine eigenwirtschaftliche Zwecke.
    6. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
    7. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
    8. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

  2. Mitgliedschaft des Vereins in anderen Organisationen

    1. Der Verein ist Mitglied des Schachbezirks Lippe, des Schachverbandes Ostwestfalen-Lippe, des Stadtsportverbandes Lage e. V. und des Kreissportbundes Lippe e. V., mit allen sich aus der Mitgliedschaft ergebenden Rechten und Pflichten.

  3. Mitgliedschaft

    1. Mitglied kann auf Antrag jeder Schachfreund werden. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
    2. Der Verein besteht aus Ehrenmitgliedern, ordentlichen Mitgliedern, jugendlichen Mitgliedern und Schülern.
    3. Die Ehrenmitgliedschaft kann erworben werden durch die Annahme der Ernennung. Die Ernennung erfolgt durch einstimmigen Beschluss des Vorstandes oder durch 2/3-Mehrheit der Mitgliederversammlung. Sie geht verloren durch Austritt oder durch Ausschluss aus dem Verein.
    4. Ordentliche Mitglieder sind diejenigen Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
    5. Jugendliche im Sinne der Satzung sind diejenigen Mitglieder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
    6. Schüler im Sinne der Satzung sind diejenigen Mitglieder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

  4. Schachjugend Lage

    1. Die Jugend des Schachklubs Turm Lage ist in der Schachjugend Lage (SJLa) zusammengeschlossen.
      Die Schachjugend führt und verwaltet sich zwar selbstständig und entscheidet über die Verwendung der ihr zufließenden Mittel, ist jedoch nicht herausgelöst aus dem Schachklub Turm Lage, sondern mit ihm und in ihm zusammengeschlossen.
    2. Der Jugendausschuss, der die Vereinsschachjugend führt, erfüllt seine Aufgaben im Rahmen der Geschäftsordnung und der grundlegenden Beschlüsse des Schachklubs Turm Lage, sowie der am 23.02.1981 beschlossenen Jugendordnung der SJ Lage. Er ist für seine Beschlüsse der Jugendversammlung verantwortlich.
    3. Die Vereinsschachjugend erhält vom Schachklub Turm Lage zur Finanzierung ihrer Aufgaben einen jährlich neu zu vereinbarenden Zuschuss, der den Vorhaben der Vereinsschachjugend und den Möglichkeiten des Schachklubs Turm Lage angemessen ist. Zu diesem Zweck ist der Etat der Vereinsschachjugend mit dem Vorstand des Schachklubs Turm Lage abzustimmen. Die Kontrolle über die etatmäßige Verwendung der Mittel und die Kassenführung der Schachjugend Lage obliegt dem Kassenwart des Schachklubs Turm Lage.
    4. Der Jugendwart gehört dem Vorstand des Schachklubs Turm Lage an, muss aber nach seiner Wahl durch die Jugendversammlung von der Vereinsmitgliederversammlung in seinem Amt bestätigt werden.
    5. Abweichungen von diesen Grundsätzen und Auflagen bedürfen der Zustimmung der Vereinsmitgliederversammlung des Schachklubs Turm Lage.

  5. Austritt und Ausschluss

    1. Die Mitgliedschaft erlischt durch:
      1. Austritt
      2. Ausschluss
      3. Auflösung des Vereins
      Der Austritt ist dem Vorstand schriftlich anzuzeigen.
    2. Der Ausschluss eines Mitgliedes kann auf Vorschlag des Vorstandes oder auf Antrag von vier Mitgliedern nur durch Beschluss der Mitgliederversammlung bestimmt werden:
      1. bei groben und/oder wiederholten Vergehen gegen die Satzung und/oder die Vereinsinteressen.
      2. bei Nichtzahlung der Beiträge trotz Aufforderung.
    3. Es müssen für den Ausschluss 2/3 der anwesenden Mitglieder gestimmt haben. Dem Auszuschließenden sind die Gründe der Entscheidung mitzuteilen. Ihm steht die Berufung beim Vorstand für die nächste Mitgliederversammlung binnen Monatsfrist bei. Mit Versäumnis der Frist oder Verweisung der Berufung tritt die Ausschließung in Kraft. Die Zahlungspflicht eventueller rückständiger Beiträge wird davon nicht berührt.
    4. Bis zum Inkrafttreten dieses Beschlusses oder Annahme der Berufung darf der Betroffene nicht am Vereinsleben teilnehmen.

  6. Organe des Vereins

    1. Organe des Schachklubs Turm Lage sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

  7. Die Mitgliederversammlung

    1. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Schachklubs Turm Lage. Sie setzt sich aus den Mitgliedern zusammen.
    2. Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:
      1. Festlegung der Richtlinien für die Arbeit innerhalb des Vereins.
      2. Festlegung der Richtlinien für die Tätigkeit des Vorstandes.
      3. Kontrolle der Beschlüsse des Vorstandes.
      4. Genehmigung des Protokolls der Mitgliederversammlung.
      5. Entgegennahme der Berichte des Vorstandes.
      6. Entgegennahme der Berichte der Kassenprüfer.
      7. Entlastung des Vorstandes.
      8. Wahl des Vorstandes.
      9. Beratung der Jahresabrechnung und Verabschiedung des Haushaltsplanes.
      10. Genehmigung des Zuschusses für die Schachjugend.
      11. Beschlussfassung über vorliegende Anträge.
    3. Die ordentliche Mitgliederversammlung ist einmal jährlich, möglichst im ersten Viertel des Kalenderjahres, durch den Vorstand einzuberufen.
    4. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muss vom Vorstand binnen vier Wochen auf Antrag von 1/10 der Mitglieder einberufen werden.
    5. Zu jeder Mitgliederversammlung muss spätestens 2 Wochen vor der Tagung eine schriftliche Einladung mit genauer Angabe der Tagesordnung an die Mitglieder gehen.
    6. Anträge an die Mitgliederversammlung bedürfen der Schriftform und sind bis zum Beginn der Versammlung an den Vorstand einzureichen.
    7. Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig. Beschlüsse werden durch die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, soweit diese Satzung nichts anderes bestimmt. Über Sachen wird offen und mündlich, über Personen auf Antrag geheim und schriftlich abgestimmt.
    8. Bei Vorstandswahlen ist gewählt, wer die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält. Erhält kein Kandidat die erforderliche Mehrheit, so wird die Wahl wiederholt. Ergibt sich auch im zweiten Wahlgang diese Mehrheit nicht, so findet eine engere Wahl zwischen den Personen, welche bei der zweiten Wahl die meisten Stimmen erhalten haben, statt. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält.

  8. Der Vorstand

    1. Der Vorstand setzt sich zusammen aus:
      1. dem 1. Vorsitzenden
      2. dem 2. Vorsitzenden
      3. dem Schriftführer
      4. dem Spielleiter
      5. dem Kassenwart
      6. dem Schachwart
      7. dem Pressewart
      8. dem Jugendwart
    2. Vorstand im Sinne des BGB ist der 1. Vorsitzende des Schachklubs Turm Lage. Er vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Er ist befugt, seine Aufgaben an ein anderes Vorstandsmitglied zu delegieren.
    3. Der Vorstand regelt alle Vereinsangelegenheiten, sofern diese nicht durch die Satzung ausdrücklich der Mitgliederversammlung vorbehalten sind. Er hat die Beschlüsse der Mitgliederversammlung zur Ausführung zu bringen.
    4. Vorstandssitzungen finden bei Bedarf statt und müssen auf Antrag eines Vorstandsmitgliedes vom Vorsitzenden unter Angabe der Gründe binnen 2 Wochen einberufen werden. Sie sind beschlussfähig, wenn mindestens vier Mitglieder anwesend sind.
    5. Im Vorstand hat jedes Mitglied eine Stimme. Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden.
    6. Die Mitglieder des Vorstandes von Ziffer 1. - 7. (§ 8.1) werden für die Dauer eines Jahres von der Mitgliederversammlung gewählt. Das Vorstandsmitglied Ziffer 8. (§ 8.1) wird für die Dauer eines Jahres von der Jugendversammlung gewählt, muss aber nach seiner Wahl durch die Jugendversammlung von der Vereinsmitgliederversammlung in seinem Amt bestätigt werden.
    7. Der Vorstand bleibt so lange im Amt bis ein neuer Vorstand gewählt worden ist.
    8. Der Vorstand kann Mitglieder, mit deren Einverständnis, zu besonderen Tätigkeiten heranziehen. Diese Mitglieder sind bei Entscheidungen, die ihren Tätigkeitsbereich betreffen, bei Vorstandssitzungen stimmberechtigt.
    9. Die Mitglieder des Vorstandes üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.

  9. Beitrag

    1. Die Mitglieder des Schachklubs Turm Lage zahlen Monatsbeiträge. Über die Höhe beschließt die Mitgliederversammlung mit 2/3-Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.
    2. Alle Vereinsmitglieder sind beitragspflichtig. Über eine Beitragsfreistellung eines nicht zahlungsfähigen Vereinsmitgliedes entscheidet auf Antrag der Vorstand.

  10. Protokollführung und Beurkundung von Beschlüssen

    1. Über jede Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen. Das Protokoll muss eine Liste der anwesenden Personen, die eingereichten Anträge sowie Beschlüsse samt Abstimmungsergebnissen enthalten.
    2. Beschlüsse des Vorstandes und der Mitgliederversammlung sind schriftlich abzufassen und vom jeweiligen Leiter der Sitzung und dem Protokollführer zu unterzeichnen.

  11. Satzungsänderungen

    1. Bei Satzungsänderungen ist eine 2/3-Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen einer Mitgliederversammlung erforderlich.

  12. Auflösung des Vereins

    1. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks wird sein Vermögen auf den Schachbund Nordrhein-Westfalen e. V., der seinen Sitz in Düsseldorf hat, übertragen. Dieser ist verpflichtet, das übertragene Vermögen unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke selbstlos zu verwenden.
      Die Auflösung des Vereins kann nur in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Auf der Tagesordnung dieser Versammlung darf nur ein Punkt "Auflösung des Vereins" stehen.
      Die Einberufung einer solchen Mitgliederversammlung darf nur erfolgen, wenn es
      • a, der Gesamtvorstand mit einer Mehrheit von ¾ aller seiner Mitglieder beschlossen hat oder
      • b, von 2/3 der stimmberechtigten Mitglieder des Vereins schriftlich gefordert wurde.
      Die Auflösung kann nur mit einer Mehrheit von ¾ der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden. Die Abstimmung ist namentlich vorzunehmen.

Die vorstehende Vereinssatzung wurde beschlossen durch die Mitgliederversammlung des Schachklubs "Turm" Lage am Montag, dem 23. Februar 1981.


Beschluss des Vorstandes des Schachklubs "Turm" Lage vom 09.02.1981

Vorbehaltlich der Zustimmung der Mitgliederversammlung am 23.02.1981 fasst der Vorstand des Schachklubs Turm Lage folgende Grundsatzbeschlüsse zur Gründung der Vereinsschachjugend des Schachklubs Turm Lage:

  1. Die Vereinsmitgliederversammlung des Schachklubs Turm Lage erkennt die Gründung einer eigenständigen Schachjugend des Schachklubs Turm Lage nach den Grundsätzen und Auflagen des Jugendwohlfahrtsgesetzes an.
  2. Der Vereinsjugendwart wird beauftragt, die Gründung einer Vereinsschachjugend in die Wege zu leiten und eine Gründungsversammlung, bestehend aus dem Vereinsjugendwart und den Jugendlichen des Schachklubs Turm Lage, einzuberufen.
  3. Der Gründung der Vereinsschachjugend wird unter folgenden Auflagen zugestimmt:

Unser Schachverein wurde vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt, ist aber kein beim Amtsgericht (Registergericht) eingetragener Verein.


Weiter zu den häufig gestellten Fragen.

Zurück zu den Nachrichten.

Stand 2004-04-26   Email

Zur Hauptseite: http://www.turm-lage.de/